nominelle Kapitalerhaltung
- nominelle Kapitalerhaltung
nominẹlle Kapital|erhaltung,
in der
Handelsbilanz angewendeter bilanztheoretischer
Grundsatz, der auf die Erhaltung des Ursprungskapitals nach dem Nennbetrag ausgerichtet ist. Die nominelle
Kapitalerhaltung bedingt eine
Bewertung zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und nicht, wie die substanzielle Kapitalerhaltung, zu Wiederbeschaffungspreisen (
Kapitalerhaltung).
Universal-Lexikon.
2012.
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