nominelle Kapitalerhaltung

nominelle Kapitalerhaltung
nominẹlle Kapital|erhaltung,
 
in der Handelsbilanz angewendeter bilanztheoretischer Grundsatz, der auf die Erhaltung des Ursprungskapitals nach dem Nennbetrag ausgerichtet ist. Die nominelle Kapitalerhaltung bedingt eine Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und nicht, wie die substanzielle Kapitalerhaltung, zu Wiederbeschaffungspreisen (Kapitalerhaltung).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Scheingewinn — Schein|ge|winn, der (Wirtsch.): als Gewinn bewertete Differenz zwischen den Anschaffungskosten und den [durch Preissteigerungen bewirkten] höheren Kosten bei der Wiederbeschaffung einer Sache. * * * Scheingewinn,   Bezeichnung für… …   Universal-Lexikon

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